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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

FACE Communication Equipment GmbH,

Am Spitzenend 67, 32479 Hille.


Hinweis: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab Februar 2026, alle vorher veröffentlichten AGB der FACE Communication Equipment GmbH verlieren damit ihre Gültigkeit.


§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der FACE Communication Equipment GmbH (nachfolgend „FACE GmbH“) und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die FACE GmbH erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen professionelle Audio-, Video- und Lichttechnik, LED-Installationen, Sicherheitstechnik, Raumsteuerungssysteme sowie zugehörige Planungs-, Programmier-, Montage-, Wartungs- und Supportleistungen.
  2. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die FACE GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
  1. Die Darstellung der Produkte und Leistungen im Online-Shop oder in sonstigen Medien der FACE GmbH stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
  2. Durch Anklicken des „Kaufen“-Buttons bzw. durch Unterzeichnung eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
  3. Die Bestätigung des Eingangs einer Bestellung erfolgt unverzüglich per E-Mail und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
  4. Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware bzw. Beginn der Leistungserbringung zustande.
  5. Individuelle Angebote der FACE GmbH haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende oder ergänzende Regelungen in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  6. Die FACE GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt bei der FACE GmbH.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Leistungsbeschreibung der FACE GmbH. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und der Ausführungsfristen führen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere:
  • die rechtzeitige Bereitstellung von Zugang zu den Räumlichkeiten und Installationsorten,
  • die Bereitstellung von Strom-, Netzwerk- und sonstiger erforderlicher Infrastruktur,
  • die rechtzeitige Erbringung bauseitiger Vorleistungen gemäß den Vorgaben der FACE GmbH,
  • die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners,
  • die rechtzeitige Bereitstellung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugangsdaten.
  1. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist die FACE GmbH berechtigt, hierdurch entstehende Mehrkosten (insbesondere Warte-, Anfahrts- und Stillstandszeiten) nach den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung zu stellen. Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich entsprechend der Dauer der Verzögerung.
  2. Die FACE GmbH ist bei nicht erfüllten Mitwirkungspflichten berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Nachholung der Mitwirkung auszusetzen, ohne dass hieraus Ansprüche des Kunden gegen die FACE GmbH entstehen.
§ 4 Abnahme
  1. Werkvertragliche Leistungen der FACE GmbH – insbesondere Installations-, Montage-, Programmier- und Inbetriebnahmeleistungen – bedürfen der Abnahme durch den Kunden.
  2. Die FACE GmbH zeigt dem Kunden die Fertigstellung der Leistung an. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige durchzuführen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen.
  3. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb der in Abs. 2 genannten Frist unter Angabe konkreter Mängel schriftlich zurückweist (fiktive Abnahme). Die FACE GmbH weist den Kunden bei Zugang der Fertigstellungsanzeige auf diese Rechtsfolge hin.
  4. Nutzt der Kunde die Leistung oder Teile davon produktiv, so gilt die Abnahme ebenfalls als erteilt, soweit nicht unwesentliche Mängel entgegenstehen.
  5. Bei umfangreichen Projekten ist die FACE GmbH berechtigt, Teilabnahmen für in sich abgeschlossene Leistungsabschnitte zu verlangen. Für jeden abgenommenen Leistungsabschnitt beginnt die Gewährleistungsfrist gesondert.
  6. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Unwesentliche Mängel werden von der FACE GmbH in angemessener Frist nach Abnahme behoben.
  7. Mit der Abnahme entfällt jeder weitergehende Anspruch des Kunden auf Nachbesserung, Änderung oder Anpassung der abgenommenen Leistung außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung. Weitergehende Wünsche oder Änderungen nach Abnahme stellen Neuaufträge dar und werden gesondert vergütet.
§ 5 Lieferung und Gefahrübergang
  1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
  2. Für Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Empfangsberechtigten über.
  3. Für Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Versandunternehmen auf den Kunden über.
  4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  5. Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von der FACE GmbH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die die FACE GmbH nicht zu vertreten hat (insbesondere Lieferverzögerungen von Vorlieferanten), berechtigen die FACE GmbH zur Verlängerung der Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
§ 6 Preise, Versandkosten und Materialpreisvorbehalte
  1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. In individuellen Angeboten an Unternehmer werden Preise in der Regel als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen.
  2. Zusätzlich anfallende Versand-, Verpackungs- oder Transportkosten werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung angezeigt bzw. im Angebot gesondert ausgewiesen.
  3. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Zölle, Steuern oder Gebühren anfallen, die vom Kunden zu tragen sind.
  4. Materialpreisvorbehalte (B2B): Gegenüber Unternehmern behält sich die FACE GmbH bei Projekten mit einer Ausführungsfrist von mehr als vier (4) Monaten ab Auftragsbestätigung das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen,

  1. soweit sich die Einkaufspreise für die zur Leistungserbringung erforderlichen Materialien (insbesondere Kabel, Kupfer, Elektronikkomponenten) zwischen Angebotserstellung und Lieferung bzw. Leistungserbringung um mehr als 5 % verändern. Die Preisanpassung erfolgt im Verhältnis der nachgewiesenen Preisveränderung. Die FACE GmbH wird den Kunden über die Preisanpassung vor der Ausführung der betroffenen Leistung informieren. Dem Kunden steht im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ein Sonderkündigungsrecht für den noch nicht ausgeführten Leistungsteil zu.
§ 7 Zahlungsbedingungen
  1. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Bei Projekt- und Installationsaufträgen gilt, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde, folgende Zahlungsregelung: 50 % der Gesamtvergütung sind bei Auftragserteilung fällig, die restlichen 50 % bei Abnahme bzw. Fertigstellung der Leistung.
  3. Die FACE GmbH ist berechtigt, bei umfangreichen Projekten angemessene Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt in Rechnung zu stellen.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen: gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  5. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  6. Die FACE GmbH ist berechtigt, bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ausstehende Leistungen bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen zurückzuhalten.
  7. Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann gegen Forderungen der FACE GmbH nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch beruht auf demselben Vertragsverhältnis.
§ 8 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zur Widerrufsfrist, zu den Folgen des Widerrufs sowie zum Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn die FACE GmbH die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.

§ 9 Gewährleistung
  1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt.
  2. Keine Gewährleistung besteht für Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:
  • mangelhafte oder unterlassene Pflege, Wartung oder Reinigung,
  • unsachgemäßen Gebrauch oder Bedienfehler,
  • äußere Einflüsse oder Eingriffe Dritter,
  • Änderungen oder Reparaturen durch nicht von der FACE GmbH autorisierte Personen,
  • dies gilt auch für Produkte und Systeme, die durch die FACE GmbH geliefert, installiert oder montiert wurden.
  1. Für Unternehmer gilt ergänzend: Der Kunde hat die Ware bzw. die Leistung unverzüglich nach Ablieferung bzw. Abnahme zu untersuchen und etwaige Mängel gemäß § 377 HGB anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Waren und werkvertragliche Leistungen 12 Monate ab Gefahrübergang bzw. Abnahme. Für gebrauchte Waren beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Gefahrübergang.
  2. Gewährleistungsarbeiten erfolgen nach Wahl der FACE GmbH entweder durch Einsendung des betroffenen Produkts an einen Sitz der FACE GmbH oder durch Reparatur vor Ort.
  3. Erfolgt die Reparatur oder Prüfung vor Ort, werden Anfahrts-, Reise- und Einsatzkosten gemäß § 11 dieser AGB gesondert berechnet, sofern kein Gewährleistungsfall im gesetzlichen Sinne vorliegt.
§ 10 Software und geistiges Eigentum
  1. Die FACE GmbH erstellt im Rahmen ihrer Leistungen häufig individuelle Software, Programmierungen, Steuerungsmodule, Konfigurationen und Bedienoberflächen (nachfolgend zusammenfassend „Software“). Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an der von der FACE GmbH erstellten Software verbleiben ausschließlich bei der FACE GmbH.
  2. Nutzungsrecht: Der Kunde erhält mit der Abnahme ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software, beschränkt auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch im Zusammenhang mit dem vereinbarten Projekt und dem konkreten Einsatzzweck. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Dekompilierung, Veränderung oder der Einsatz an anderen Standorten oder in anderen Projekten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der FACE GmbH.
  3. Quellcode: Der Quellcode der von der FACE GmbH erstellten Software wird dem Kunden nicht überlassen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Auch bei Herausgabe des Quellcodes verbleiben sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte bei der FACE GmbH.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software durch Dritte ändern, erweitern, portieren oder in andere Systeme integrieren zu lassen, es sei denn, die FACE GmbH hat dem vorher schriftlich zugestimmt.
  5. Gewährleistung für Software: Die Gewährleistung für Software richtet sich nach § 9 dieser AGB. Ein Mangel liegt vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Funktionen nicht erfüllt. Unerhebliche Abweichungen in der Darstellung oder in nicht funktionsrelevanten Bereichen stellen keinen Mangel dar.
  6. Mit der Abnahme endet jeder Anspruch des Kunden auf Änderung, Erweiterung oder Anpassung der Software außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung. Wünsche des Kunden, die über die Beseitigung von Mängeln im Sinne der vereinbarten Leistungsbeschreibung hinausgehen, stellen Änderungsanforderungen (Change Requests) dar und werden als gesonderter Auftrag zu den dann gültigen Konditionen der FACE GmbH behandelt.
  7. Eine Pflicht der FACE GmbH zur Durchführung von Updates, Upgrades oder Anpassungen an veränderte Systemumgebungen besteht nicht, es sei denn, dies wurde in einem gesonderten Wartungs- oder Supportvertrag vereinbart.
§ 11 Serviceleistungen, Montage, Anfahrt und Support
  1. Service-, Montage- sowie Supportleistungen (vor Ort, telefonisch oder per Fernzugriff) werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Mindestabrechnung beträgt 15 Minuten.
  2. Supportleistungen werden grundsätzlich auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erbracht. Für Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten fallen Zuschläge gemäß den jeweils gültigen Konditionen der FACE GmbH an.
  3. Die FACE GmbH ist berechtigt, Supportleistungen im Einzelfall aus Kulanz ganz oder teilweise unentgeltlich zu erbringen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
  4. Telefon- und Fernsupport stellen Dienstleistungsverträge dar. Ein bestimmter Erfolg oder eine bestimmte Reaktionszeit wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Für Kunden mit einem gesondert abgeschlossenen Wartungs- oder Supportvertrag gelten die dort vereinbarten bevorzugten Konditionen, insbesondere hinsichtlich

  1. Reaktionszeiten, Abrechnung und Zuschlägen.
  2. Fernzugriffe erfolgen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Kunden mittels eines von der FACE GmbH bestimmten Fernwartungstools (derzeit: TeamViewer) und nur, sofern beim Kunden ein von der FACE GmbH bereitgestellter und eingerichteter Ferneinwahl-Service-PC vorhanden ist und ein laufendes Support-Abonnement besteht. Die Nutzung des Fernzugriffs wird pauschal mit 69,00 EUR netto pro Jahr und Standort berechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  3. Voraussetzung für Fernsupport ist, dass der Kunde die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen schafft. Für Störungen, Verzögerungen oder Fehler, die auf unzureichende Voraussetzungen auf Kundenseite zurückzuführen sind, übernimmt die FACE GmbH keine Verantwortung.
  4. Kann ein Problem im Rahmen des Telefon- oder Fernsupports nicht behoben werden und ist ein Vor-Ort-Einsatz erforderlich, gelten hierfür die Regelungen zu Arbeitszeit, Reise- und Anfahrtskosten entsprechend.
  5. Der Einsatzort des Technikers richtet sich nach der internen Einsatz- und Personalplanung der FACE GmbH. Maßgeblich für die Berechnung von Anfahrts- und Reisezeiten ist der Standort, dem der jeweils eingesetzte Techniker organisatorisch zugeordnet ist, unabhängig davon, ob die FACE GmbH weitere Betriebs- oder Servicestandorte unterhält. Ein Anspruch des Kunden auf Einsatz eines Technikers von einem bestimmten oder vermeintlich näher gelegenen Standort besteht nicht.
  6. An- und Abfahrtskosten sowie Reisezeiten werden gemäß den jeweils gültigen Konditionen der FACE GmbH berechnet. Anfahrts- und Reisezeiten gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Wartezeiten, die vom Kunden zu vertreten sind, gelten als Arbeitszeit.
  7. Arbeitet die FACE GmbH im Rahmen von Service-, Montage- oder Supportleistungen mit vom Kunden bereitgestellten oder nicht durch die FACE GmbH gelieferten bzw. geprüften Geräten, ist die FACE GmbH berechtigt, aus Gründen der Betriebssicherheit und Haftungsvermeidung eine Geräteprüfung durchzuführen.
  8. Die Geräteprüfung erfolgt auch ohne gesonderte Beauftragung durch den Kunden und wird mit einer Pauschale von 12,00 EUR netto pro geprüftem Gerät zuzüglich des hierfür erforderlichen Zeitaufwands gemäß den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet.
  9. Die FACE GmbH ist berechtigt, die Durchführung von Leistungen abzulehnen oder zu unterbrechen, sofern eine Geräteprüfung nicht möglich ist oder sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden.
  10. Bei Support- und Serviceleistungen, die nicht auf einem gesetzlichen Gewährleistungsanspruch beruhen, trägt der Kunde sämtliche hierdurch entstehenden Kosten.
  11. Sofern für Planungs-, Service-, Montage-, Support- oder Programmierleistungen keine abweichenden Preise ausdrücklich vereinbart wurden, gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätze und Zuschläge gemäß dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der FACE GmbH. Das Preis- und Leistungsverzeichnis kann bei der FACE GmbH eingesehen oder angefordert werden.
  12. Fehleinsätze und unbegründete Störungsmeldungen: Wird die FACE GmbH zu einem Einsatz gerufen und stellt sich heraus, dass die Ursache der Störung nicht im Verantwortungsbereich der FACE GmbH liegt (insbesondere bei Bedienungsfehlern, Fehlalarmen, Störungen durch Dritte, fehlerhafter kundenseitiger Infrastruktur oder höherer Gewalt), trägt der Kunde sämtliche hierdurch entstandenen Kosten einschließlich Anfahrt, Einsatzzeit und Material. Dies gilt auch für Kosten, die durch das Entsenden von Einsatzkräften Dritter (z. B. Sicherheitsdienste, Polizei) aufgrund von Fehlalarmen entstehen. Der Kunde stellt die FACE GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter aus solchen Anlässen frei.
§ 12 Haftung
  1. Die FACE GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer der FACE GmbH.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der FACE GmbH (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
  2. Wird die Vorbehaltsware durch den Kunden mit anderen, nicht der FACE GmbH gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, erwirbt die FACE GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.
  3. Unternehmer sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an die FACE GmbH abgetreten. Die FACE GmbH nimmt die Abtretung an. Der Unternehmer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der FACE GmbH ordnungsgemäß nachkommt.
§ 14 Datenschutz und Fernzugriff
  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der Datenschutzerklärung der FACE GmbH.
  2. Bei Supportleistungen per Fernzugriff kann ein Zugriff auf Systeme, Programme oder Daten des Kunden erforderlich sein. Ein solcher Zugriff erfolgt ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Kunden.
  3. Soweit beim Fernzugriff eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, erfolgt diese auf Grundlage eines gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV).
  4. Die FACE GmbH haftet nicht für Datenverluste oder Beeinträchtigungen von IT-Systemen des Kunden, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der FACE GmbH beruhen. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten (insbesondere regelmäßige Backups) selbst verantwortlich.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der FACE GmbH.
  3. Vertragsübertragung: Die FACE GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen, es sei denn, der Kunde widerspricht innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung. Auf dieses Widerspruchsrecht wird die FACE GmbH in der Mitteilung hinweisen. Das Recht der FACE GmbH zur Abtretung von Forderungen bleibt hiervon unberührt.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
  5. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.